Vermögens-/Erbschafts-/Nachfolgeberatung
Das Richtige tun, das Richtige planen
Wir führen keine Produktberatung durch – das können andere besser!
Durch unsere Erfahrung können wir aber unsere Mandanten in diesem Segment zuverlässig unterstützen und Anlagevorschläge beurteilen. In der Regel steht die gesicherte Altersversorgung des Mandanten im Vordergrund.
Neben der Vermögensbildung darf natürlich die Risikovorsorge nicht vernachlässigt werden. Wir überprüfen die Sinnhaftigkeit der verschiedenen Risikoversicherungen wie Krankenversicherung mit Krankengeldschutz, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Risiko-Lebens-, Pflege-, Unfall- und Rechtschutzversicherung.
Wichtig für unsere Mandanten sind vermehrt die Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Wir unterstützen Sie bei mitunter schwierigen Entscheidungen vor dem Hintergrund erbrechtlicher, erbschaftssteuerlicher und gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen.
Auch die Erbfolge bzw. die vorweggenommene Erbfolge von Privatpersonen will und soll geplant sein, wenn Vermögen vorhanden ist und mehrere Familienmitglieder bedacht werden sollen. Den überlebenden Ehegatten zum Alleinerben einzusetzen und keine Besonderheiten festzulegen („Berliner Testament“), ist eine oft gewählte, aber häufig nachteilige Lösung.
Bei der Planung von Erbregelungen unterstützen wir Sie von Beginn an bei Ihren Überlegungen. Wir helfen Ihnen bei Bewertungsfragen, Teilungsplänen, Gesprächen mit den betroffenen Familienmitgliedern, der Testamentsabfassung oder der Vorbereitung notarieller Übergabeverträge.
Von mehreren Mandanten sind wir als Testamentsvollstrecker eingesetzt, von der einfachen Erbauseinandersetzung bis zu einer 30-jährigen Dauertestamentsvollstreckung. In diesem auch zivilrechtlich umfangreichen Rechtsgebiet kooperieren wir eng und langjährig mit einem Notariat. Da unsere Mandanten häufig ihren Rechtsbeiständen vertrauen, arbeiten wir auch gerne mit diesen zusammen.
Unsere Leistungen im Überblick
- neutrale steuerliche Beratung bei der Wertung von Anlagemodellen (keine Anlagevermittlung)
- Hilfestellungen bei der Wahl von Kapitalanlagen, Immobilieninvestitionen Vermögensnachfolge von Privatvermögen, dabei Ausnutzung der Freibeträge in der Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Unternehmensnachfolge mit Beachtung der steuerlichen Möglichkeiten
- Betriebsaufgabe mit Ausnutzung der steuerlichen Vorteile
- Unternehmensumwandlung
- Bewertung von Unternehmen
- Beratung bei Unternehmenskäufe – und Verkäufe
- Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Erbschaft und Schenkung aus zivilrechtlicher und steuerlicher Sicht
Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch, wofür wir um telefonische Terminvereinbarung bitten.